1. Langfristigkeit:
Der Kauf einer Immobilie sollte aus wirtschaftlichen wie auch aus steuerlichen Gründen grundsätzlich als langfristige Vermögensanlage gesehen werden.
Selbstverständlich ist ein Weiterverkauf der von Ihnen erworbenen Immobilie jederzeit möglich. Dabei sind die Bedingungen eines Wiederverkaufes von den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten des
Immobilienmarktes abhängig. Bitte beachten Sie, dass seitens des Verkäufers Ihrer Eigentumswohnung keinerlei Rücknahmeverpflichtung bzw. – Garantie besteht. Bei einer verkürzten Haltedauer der
Immobilie kann es zu einer deutlichen Absenkung des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber der investierten Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten etc.) kommen.
2. Werthaltigkeit:
Auch wenn in der Vergangenheit Eigentumswohnungen in Deutschland regelmäßig Wertzuwachs erfahren haben, der teilweise erheblich über der allgemeinen
Preissteigerungsrate lag, unterliegt der Immobilienmarkt doch ständigen, teilweise überraschenden Schwankungen, die u. a. auch stark von den Konjunkturzyklen beeinflusst werden. Es ist daher möglich,
dass der Eigentümer bei Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Verlust erleiden kann.
3. Konzept der Nutzung:
Die Eigentumswohnung eignet sich grundsätzlich sowohl zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung. Ein Rentabilitätsvergleich der vermieteten Eigentumswohnung mit
alternativen Kapitalanlagen führt häufig zu dem Ergebnis, dass eine nicht ausreichend lange Haltedauer durch einen noch nicht erzielbaren Verkaufspreis im Verhältnis zur investierten Gesamtsumme
(Kaufpreis, Neben- / Finanzierungskosten etc.) zu einer deutlichen Senkung der Rendite bis hin zu einem negativen Ergebnis führen kann. Eine fremd vermietete Immobilie (Eigentumswohnung) ist deshalb
als so genannte Generationeninvestition ein vor allem langfristig zu betrachtendes Engagement, weil im gesamten Kaufpreis der Immobilie auch Kosten für Vertrieb und Marketing enthalten sind, die bei
einem Weiterverkauf neben der erneut fällig werdenden Grunderwerbssteuer sowie den Notargebühren usw. unter Umständen nicht realisiert werden können bzw. wieder anfielen, dadurch den Verkaufspreis
und somit die Gesamtrentabilität schmälern.
4. Instandsetzungen, Wohngeld und Vermietbarkeit:
Aus der Vergangenheit können Miet- und Preissteigerungen für Immobilien nicht garantiert bzw. abgeleitet werden. Die Wirtschaftlichkeit wird durch eine Finanzierung
des Kaufpreises mit geringem bzw. fehlendem Eigenkapital, Wohngelderhöhungen, möglichem Leerstand der Wohnung und dergleichen unter Umständen negativ beeinträchtigt. Ein geringes Risiko liegt in
einer erschwerten Vermietbarkeit der Wohnung bzw. einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder eines Mietgarantiegebers. Als Eigentümer haben Sie zudem die Verpflichtung, Wohngeld zu
zahlen. Reichen für anstehende Reparaturen am Gemeinschaftseigentum die im Wohngeld enthaltenen Vorauszahlungen für laufende Instandsetzungen und die Rücklagen nicht aus, so kann die
Eigentümergemeinschaft unter Umständen auch gegen den Willen des Erwerbers mit einer entsprechenden Mehrheit eine Sonderumlage beschließen und durchsetzen.
5. Steuerliche Aspekte:
Der Wiederverkauf einer erworbenen Eigentumswohnung kann erst nach dem Ablauf von zehn Jahren steuerneutral erfolgen, da vorher Veräußerungsgewinne zu versteuern
sind. Es entsteht insoweit ein finanzieller Nachteil, wenn die Immobile vor Ablauf der zehnjährigen Haltefrist veräußert wird. Darüber hinaus können Aussagen über steuerliche Auswirkungen lediglich
Prognosen und nicht garantiert sein, da es zu Änderungen in der persönlichen Einkommenssituation des Erwerbers kommen kann und deshalb die steuerlichen Bemessungsgrundlagen und Abschreibungssätze
zukünftig variieren können. Darüber hinaus fällt beim Erwerb der Immobilie Grunderwerbssteuer an. Maßstab für die Grunderwerbssteuer ist der gesamte Wert der erworbenen Immobilie, insbesondere der
Kaufpreis für das zu erwerbende Sondereigentum. Unter Umständen können auch Nebenkosten, Kaufpreisüberschreitungen für Sondereinbauten, aber auch Baukosten der Grunderwerbssteuer unterworfen sein.
Darüber hinaus ist nach dem Erwerb der Eigentumswohnung eine jährliche Grundsteuer zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer ist von dem für die Wohnung festgestellten Einheitswert abhängig. Für alle
betroffenen Steuerarten können sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die Rechtsprechung, die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die Steuer-sätze in Zukunft ändern.
6. Kein Risikoausschluss:
Beim Erwerb der Eigentums-wohnung ist zu beachten, dass für die Zukunft nicht sämtliche Risiken ausgeschlossen werden können. Darunter fallen mögliche Veränderungen
der Einkommenssituation, Mietausfälle oder unvorhergesehene Reparaturen, unvorhersehbare Ereignisse und Schicksalsschläge.
7. Finanzierung:
Die Finanzierung der Immobilie erfolgt in der Regel aus Eigenkapital und Fremdmitteln. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Erwerber neben dem Kaufpreis üblicher
Weise auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer) sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten (für die Zeit der ersten Ratenzahlung ab Erwerb /
Baubeginn bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen mit einzuberechnen sind. Bei der Entscheidung zur Investition sind neben den behandelten objektspezifischen
Chancen und Risiken, auch die persönlichen und individuellen Verhältnisse des Erwerbers (z. B. Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit, usw.) zu berücksichtigen. Wenn der Erwerber den Erwerb
seiner Eigentumswohnung durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung von Zinsen und die Tilgung seines Darlehens, unabhängig vom Vermietungsstand seiner
Eigentumswohnung. Bei Nichtbedienung des Darlehens kann es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie und zu Vollstreckungsmaßnahmen in das Einkommen und Vermögen des Eigentümers kommen, die bei ihm
zu starken Vermögensverlusten bis hin zur Insolvenz führen können. Darüber hinaus ist bei Finanzierungen durch Dritte (Banken usw.) zu berücksichtigen, dass die Konditionen, wie Zins und Tilgung,
zeitlich befristet sind und die Immobilie möglicherweise in der Zukunft deswegen gegebenenfalls nachfinanziert werden muss. Nach Ablauf der Finanzierung muss der Erwerber sich gegebenenfalls um eine
Anschlussfinanzierung mit Vereinbarung neuer Konditionen und unter Einrichtung neuer Bankbearbeitungsgebühren kümmern. Zu beachten ist, dass bei einer Anschlussfinanzierung der dann gültige Zinssatz
höher oder niedriger sein kann als zu Beginn der Investition, wodurch sich eine liquiditätsmäßige Verbesserung oder Verschlechterung im Verhältnis zu den Mieteinnahmen ergeben kann. Die Finanzierung
der von Ihnen erworbenen Eigentumswohnung ist Gegenstand eines eigenen Vertragsverhältnisses mit der Bank. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bei einem vorzeitigen Weiterverkauf der Immobilie
innerhalb der Zinsfestschreibungszeit möglicherweise eine außerplanmäßige Rückführung des Darlehens an die finanzierende Bank erfolgt. Hierbei können weitere Kosten im Rahmen einer
Vorfälligkeitsentschädigung entstehen, da Kreditinstitute grundsätzlich nicht verpflichtet sind, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. Bitte
erfragen Sie gegebenenfalls die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrer finanzierenden Bank.
8. Kumulation von Chancen und Risiken
Jede der genannten Chancen und Risiken können einzeln oder zusammen auftreten.