Fördermittel

Landesfördermittel Beratung spart Geld

 

Was sind Landesfördermittel?


Bundesländer und Gemeinden stellen unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere einkommensschwächeren und kinderreichen Familien Landesfördermittel, in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen, für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung.

 

Welche Vorhaben werden gefördert?


In der Regel  werden nur Vorhaben gefördert, die noch nicht begonnen wurden. Die Art und Höhe der Landesfördermittel fällt nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Die Mittel hängen von der jeweiligen finanziellen Situation des Bundeslandes ab und sind an bestimmte Bedingungen und Einkommensgrenzen gebunden. Ein Rechtsanspruch auf Fördergelder besteht grundsätzlich nicht.

 

Wo können Landesfördermittel beantragt werden?


Die Landesfördermittel können  nur direkt bei der zuständigen Behörde beantragt werden und nicht über die ImFiVe - Finanzberatung GmbH. Wir beraten Sie jedoch gerne über mögliche Landesfördermittel.

 

Wer erhält Landesfördermittel?


Landesfördermittel erhalten insbesondere einkommensschwächere und kinderreiche Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (§9 WoFG). Die Richtlinien und Förderbedingungen bzw. Fördermaßnahmen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. 

 

Bitte beachten Sie zudem, dass jedes Bundesland nicht nur unterschiedliche Förderungen zur Verfügung stellt, sondern auch unterschiedliche Bearbeitungszeiten für die Genehmigung benötigt.



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